KLINISCHE PSYCHOLOGIE

 

Das Fachgebiet der Klinischen Psychologie ist gesetzlich geregelt. Als Klinischer Psychologe dürfen sich nur Personen bezeichnen, die das universitäre Diplomstudium der Psychologie abgeschlossen haben und im Anschluss daran eine theoretische und praktische Fachausbildung – unter Supervision - zum Klinischen Psychologen absolviert haben. Wurde diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, erfolgt die Eintragung in die offizielle Liste der Klinischen Psychologen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen. Danach ist man zur selbständigen Ausübung des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens berechtigt und hat dabei die Berufsbezeichnung „Klinischer Psychologe“ zu führen.
Laufende Fortbildungen sind vorgeschrieben, um diese Fachspezifizierung beibehalten und eine Qualitätssicherheit gewährleisten zu können.

 <<<back